Ludwigs
Burg
Festival

Karten und Info

Da die Bestuhlungspläne den jeweils aktuellen Pandemiemaßnahmen angepasst werden, können Sie momentan nur die angezeigte Kategorie auswählen.


Bitte beachten Sie: Alle Besucher*innen von Indoor-Konzerten müssen am Einlass nachweisen, dass sie geimpft/genesen oder tagesaktuell negativ getestet sind. Außer es gilt eine gesonderte Verordnung aufgrund der Belegungskapazität. Näheres finden Sie hierzu auf der jeweiligen Veranstaltungsseite.

Für Freiluft-Veranstaltungen gilt keine Nachweispflicht mehr.


Freiluft-Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt, insofern es den Musiker*innen und Tänzer*innen zumutbar sind. Bitte sorgen Sie ggf. für regenfeste Kleidung.


In diesem Jahr können wir leider keine Gastronomie oder Garderobe anbieten.

Online-Buchung

Sie können sich Ihr Ticket hier im Webshop bzw. in der Kalenderübersicht kaufen, über print@home selbst ausdrucken oder sich zuschicken lassen. 

Bitte beachten Sie: Online können keine Ermäßigungen gebucht werden.

Kartenbüro und schriftlicher Kartenverkauf

Ludwigsburger Schlossfestspiele 

Palais Grävenitz

Marstallstraße 5, 71634 Ludwigsburg

Öffnungszeiten August: 

geschlossen, jedoch telefonisch erreichbar Mo bis Do 10-13 Uhr

Öffnungszeiten September–Juli:

Mo bis Fr 10–15 Uhr

Fax (071 41) 939 697

E-Mail: karten@schlossfestspiele.de

Kartentelefon (071 41) 939 636

Außerhalb unserer Geschäftszeiten leiten wir Ihren Anruf direkt an die gebührenfreie Ticket-Hotline unseres Partners Easy Ticket Service weiter.

Abendkasse

Karten für unsere Veranstaltungen erhalten Sie – sofern noch verfügbar – eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse des Veranstaltungsorts. Bitte beachten Sie, dass hierbei nur Barzahlung möglich ist. 

Zahlung

Die Eintrittskarten können per SEPA-Lastschrift oder mittels Kreditkarte (MasterCard, VISA) sowie im Kartenbüro auch bar bezahlt werden. An den Abendkassen ist ausschließlich Barzahlung möglich.

Gebühren

Pro Bestellung wird eine Versand- und Bearbeitungsgebühr von 4,10 € berechnet (bzw. 6,20 € für einen Kartenwert ab 250 €). Bei einer print@home-Bestellung hier im Online-Shop fallen keine Gebühren an. 

Reservierung

Reservierte Karten holen Sie bitte bis spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn ab. Der Kartenpreis ist auch zu entrichten, wenn die reservierten Karten nicht abgeholt werden.

Kartenrückgabe

Bitte prüfen Sie Ihre erworbenen Karten sofort. Später eingehende Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 

Grundsätzlich sind weder Umtausch noch Rücknahme von Karten möglich. Siehe hierzu auch die AGBs.

Informationen zur Kartenerstattung abgesagter Veranstaltungen

Karten für Veranstaltungen, für die wir noch nach Ersatzterminen suchen, behalten ihre Gültigkeit, können aber auch zurückgegeben werden.


Karten für bereits abgesagte Veranstaltungen können an der Vorverkaufsstelle, an der sie erworben wurden, zurückgegeben werden, der Ticketpreis wird erstattet. Die Rückgabe ist grundsätzlich bis zwei Wochen nach dem Termin der Veranstaltung möglich – ohne explizite Rückgabe unterstützen Sie mit dem Betrag die Schlossfestspiele (#ichwillkeingeldzurueck). Karten, die im Büro der Schlossfestspiele erworben wurden, können außerdem in Gutscheine umgetauscht werden. Bei verschobenen Veranstaltungen verlängert sich die Rückgabefrist der Karten bis zum neuen Veranstaltungstermin.


Sie haben Ihre Karten über das Kartenbüro oder den Webshop der Ludwigsburger Schlossfestspiele erworben

Egal, ob persönlich, telefonisch, schriftlich, per Mail oder online: Wenn Sie Ihre Tickets über das Kartenbüro oder den Webshop der Schlossfestspiele gekauft haben, können Sie entscheiden, ob Sie den Kartenpreis erstattet haben wollen, die Karten in einen Gutschein umgetauscht werden sollen oder ob Sie den Kartenpreis an die Ludwigsburger Schlossfestspiele für aktuelle Projekte spenden möchten. Bitte setzen Sie sich telefonisch, per Email oder schriftlich unter oben genannten Kontaktdaten mit uns in Verbindung. Sollten Sie per Lastschriftverfahren gezahlt haben, wird Ihnen der Ticketwert an Ihre Bankverbindung zurücküberwiesen. Sollten Sie bar oder per Kreditkarte gezahlt haben, benötigen wir Ihre Bankdaten für die Rückerstattung des Kartenpreises.


Sie haben Ihre Karten an einer Vorverkaufsstelle oder über www.easyticket.de erworben

Bitte wenden Sie sich für die Erstattung des Kartenpreises direkt an die jeweilige Vorverkaufsstelle oder an Easy Ticket.


Sie besitzen einen gültigen Gutschein für die Ludwigsburger Schlossfestspiele

Aktive und gültige Gutscheine werden auf Anfrage um ein Jahr verlängert. Bitte setzen Sie sich über die oben genannten Kontaktdaten mit uns in Verbindung und halten Sie Ihre Gutscheinnummer bereit.


Sie möchten Ihre Karten in einen Gutschein umwandeln

Gerne stellen wir Ihnen für den Gegenwert Ihrer Tickets einen Gutschein für die Ludwigsburger Schlossfestspiele (Gültigkeit: drei Jahre ab Ausstellungsdatum) aus. Bitte setzen Sie sich hierfür unter oben genannten Kontaktdaten mit uns in Verbindung. Sollten Sie Ihre Tickets nicht über das Kartenbüro oder den Webshop der Schlossfestspiele erworben haben, ist zunächst eine Stornierung der Karten an der tatsächlichen Vorverkaufsstelle erforderlich.


Sie möchten mit dem Wert Ihrer Karten die Hilfsaktion #ichwillkeingeldzurueck unterstützen

Wir freuen uns sehr, dass Sie unserer Einladung folgen, die Kosten für Ihre Tickets der Hilfsaktion #ichwillkeingeldzurueck zukommen zu lassen. Gerade in diesen Zeiten sind wir als Kulturinstitution auf Ihre Solidarität angewiesen. Wir laden deshalb unser Publikum dazu ein, die Schlossfestspiele zu unterstützen, indem Sie uns eine E-Mail mit dem Stichwort #ichwillkeingeldzurueck und Ihrer Auftragsnummer an karten@schlossfestspiele.de senden. Voraussetzung ist, dass Sie die Karten über das Kartenbüro oder den Webshop der Schlossfestspiele gekauft haben.

Covid-19-Hinweise

Diese Hinweise gelten unter dem Vorbehalt etwaiger späterer anderslautender behördlicher Verordnungen. Bitte beachten Sie auch die Ergänzung der AGBs und der Datenschutzhinweise zu Covid-19.

Anreise, Einlass und Wegeleitung

● Alle Besucher*innen und Begleitpersonen von Konzerten im Innenraum müssen am Einlass nachweisen, dass sie vollständig geimpft, seit maximal sechs Monaten genesen oder negativ getestet sind (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, Antigen-Test tagesaktuell). Einen Überblick über alle aktuellen Teststellen in Ludwigsburg finden Sie hier.

● Sollten Sie Symptome (z. B. Husten, Schnupfen, Fieber) aufweisen, in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person gehabt haben oder sich in den letzten 14 Tagen in einem vom RKI ausgewiesenen Virusvariantengebiet oder Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, kann Ihnen der Einlass untersagt werden.

● Das Betreten der Veranstaltungsstätte ist ausschließlich mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz erlaubt. Dieser darf auch während der Veranstaltung nicht abgenommen werden, sowohl bei Veranstaltungen im Innenraum als auch im Außenbereich. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sein, informieren Sie bitte vorab das Kartenbüro telefonisch oder per E-Mail.

● Mit Betreten der Veranstaltungsstätte erklären Sie sich mit den Hygieneauflagen einverstanden. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

● Ein Wechseln/Verlassen des Ihnen zugewiesenen Platzes während der Vorstellung ist nicht erlaubt.

● Die genannten Regeln gelten auch für den Auslass aus dem Saal, dem Gebäude und von dem Gelände. Bitte beachten Sie, dass alle Konzerte ohne Pause stattfinden.

● Die Wegeleitung ist so gestaltet, dass Begegnungen minimiert werden. Mit Hilfe von Beschilderung wird der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern für Sie sichtbar gemacht.

Service und Gastronomie

● Auf kontaktnahe Serviceleistungen wie den Garderobendienst müssen wir leider verzichten. Ihre Garderobe dürfen Sie mit in den Saal nehmen. 

● Auch auf das Gastronomieangebot vor und nach dem Konzert müssen wir verzichten.

● Für Fragen sind unsere Mitarbeiter*innen am Infostand am Eingang ansprechbar.

Programmhefte und Einführungen

● Leider können wir Ihnen nicht wie üblich Programmhefte zu unseren Konzerten anbieten. Es besteht aber die Möglichkeit, das Programm vorab auf www.schlossfestspiele.de sowie über einen QR Code digital herunterzuladen.

● Es finden keine Einführungsvorträge statt.

Weitere Vorverkaufsstellen

Aufgrund der unvorhersehbaren Auflagen anlässlich der Covid-19-Pandemie zum Veranstaltungszeitpunkt können Sie die Karten im aktuellen Vorverkauf nur über die Schlossfestspiele (im Kartenbüro, telefonisch, per Mail oder online) oder direkt bei Easyticket (telefonisch oder online) erwerben.

Easy Ticket Service

Telefon (07 11) 2 55 55 55

Mo bis Fr 10–18 Uhr, Sa 9–14 Uhr

www.easyticket.de

Easy Ticket Vorverkaufsstellen

Karten erhalten Sie außerdem an weiteren über 70 Easy-Ticket-Vorverkaufsstellen in Baden-Württemberg.

Vorverkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.easyticket.de

MIK – Museum Information Kunst

Ticketservice in der Tourist Information Ludwigsburg

Eberhardstraße 1, 71634 Ludwigsburg

Di bis Sa 10–18 Uhr, Feiertags geschlossen

City-Music Ticketvertriebs GmbH

Schillerplatz 8, 71638 Ludwigsburg

Telefon (071 41) 92 15 13

Fax (071 41) 92 15 01

Mo bis Mi, Fr 10–14 Uhr

Do 10–18 Uhr

Ludwigsburger Kreiszeitung Kundencenter

Körnerstraße 14–18, 71634 Ludwigsburg

Telefon (071 41) 13 03 11

Fax (071 41) 13 04 00

Mo bis Do 9–17 Uhr, Fr 9–15 Uhr, Sa 9–13 Uhr

Forum am Schlosspark

Karten- und Abonnementbüro

Mathildenstraße 29, 71638 Ludwigsburg

Telefon (071 41) 910 39 18

Mo bis Fr 10–18 Uhr

Heilbronn Marketing GmbH (Tourist Information)

Kaiserstraße 17, 74072 Heilbronn

Telefon (071 31) 56 22 70

Fax (071 31) 56 33 49

Mo bis Fr 10–16 Uhr, Sa 10–14 Uhr

Heilbronner Stimme Kundencenter

Kaiserstraße 24, 74072 Heilbronn

Telefon (071 31) 61 57 01

Fax (071 31) 61 58 72

Mo bis Fr 10–18 Uhr, Sa 10–14 Uhr

Foto-Rahmen-Handy Beran

Marktstraße 32, 71672 Marbach

Telefon (071 44) 970 33

Fax (071 44) 80 73 40

Mo bis Fr 9–12:30 Uhr

Stuttgart Marketing GmbH 

I-Punkt Kartenverkauf

Königsstraße 1 A, 70173 Stuttgart

Telefon (07 11) 222 81 11

Fax (07 11) 222 82 53

Mo bis Fr 9–20 Uhr, Sa 9–18 Uhr, So 10–16 Uhr

Telefonzeiten Mo bis Fr 9–17 Uhr, Sa und So 10–16 Uhr

Konzertkasse im Saturn

Königstraße 26, 70173 Stuttgart

Telefon (07 11) 22 12 35

Mo bis Sa 10–20 Uhr

Telefonzeiten 9–18 Uhr

Kulturgemeinschaft Stuttgart e. V.

Willi-Bleicher-Straße 20, 70174 Stuttgart

Telefon (07 11) 224 77 20

Fax (07 11) 224 77 23

Mo bis Fr 10–18 Uhr

Mitglieder der Kulturgemeinschaft Stuttgart erhalten ermäßigte Tickets inklusive VVS-Berechtigung für ausgewählte Veranstaltungen.

Kultur- und Tourismusbüro Haigerloch

Oberstadtstraße 11, 72401 Haigerloch

Telefon (074 74) 6 97 27

Fax (074 74) 69 71 00

Mo und Di 14–17 Uhr, Mi bis Fr 9–12 Uhr

Vorverkauf hier nur für Konzerte in Haigerloch

Staatliche Schlösser und Gärten

Schlossverwaltung Salem

88682 Salem

Telefon (075 53) 9 16 53 32

Mo bis Sa 9:30–18 Uhr, So 10:30–18 Uhr (April–November)

Vorverkauf hier nur für Konzerte in Salem

Fränkische Nachrichten

Schmiederstraße 19, 97941 Tauberbischofsheim

Telefon (093 41) 831 41

Fax (093 41) 831 99

Mo bis Fr 9–13 Uhr & 14–18 Uhr, Sa 8–12 Uhr


Vorverkauf hier nur für Konzerte in Wertheim

Wolfegg Information

Rötenbacher Straße 13, 88364 Wolfegg

Telefon (075 27) 96 01 51

Fax (075 27) 960 17 08

Mo bis Do 9–12 Uhr & 14–16 Uhr, Fr 9–12 Uhr


Vorverkauf hier nur für Konzerte in Wolfegg

Ermäßigungen

Beim Erwerb von ermäßigten Eintrittskarten ist der jeweilige Berechtigungsausweis vorzulegen. Pro Ausweis besteht Anspruch auf eine ermäßigte Eintrittskarte pro Veranstaltung. Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar und ausschließlich im Kartenbüro der Schlossfestspiele erhältlich. 

Festspiele für junge Leute zum kleinen Preis

Dem Freundeskreis der Ludwigsburger Schlossfestspiele e.V. liegt es besonders am Herzen, Kinder und junge Menschen für die vielfältigen Facetten der Festspiele zu begeistern. Gemeinsam mit der Intendanz wählt er daher in jedem Jahr eine Reihe von Veranstaltungen aus, die für junge Besucher*innen besonders empfehlenswert sind, und fördert ein Kartenkontingent. Festspielgäste in Ausbildung zahlen daher bei diesen Veranstaltungen ab der 2. Kategorie nur 15  für den Platz.

Last minute

Festspielgäste in Ausbildung erhalten an der Abendkasse ab 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn Restkarten zu 10 .

Schwerbehinderte

Personen mit einem Grad der Behinderung ab 80 erhalten 50% Ermäßigung (ausgenommen Veranstaltungen mit Verzehr).

Wahl-Abonnement

Wer sich sein Abo-Päckchen ganz individuell und persönlich schnüren möchte, für den ist das Wahl-Abonnement genau richtig. Aus allen Veranstaltungen dieses Saisonprogramms wählen Sie mindestens drei aus und erhalten 10% Preisnachlass auf Ihre Kartenbestellung. Zusätzlich können Sie im auch noch eine unserer Mund-Nasen-Bedeckungen zum halben Preis erwerben. 

Gutscheine

Mit einem Gutschein von beliebigem Wert lassen Sie den Beschenkten die freie Wahl. Unser Geschenkklassiker rund ums Jahr ist im Kartenbüro, telefonisch unter (071 41) 939 636 sowie online erhältlich.

Ludwigsburg Card

Inhaber der Ludwigsburg Card erhalten für ausgewählte Veranstaltungen pro Saison eine Freikarte


SWR2 Kulturservice

Die Ludwigsburger Schlossfestspiele sind Partner des SWR2 Kulturservice. Inhaber der SWR2 Kulturkarte erhalten an der Abendkasse sowie im Vorverkauf bei Buchung über die Schlossfestspiele 10% Ermäßigung auf den regulären Kartenpreis.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ludwigsburger Schlossfestspiele gGmbH Internationale Festspiele Baden-Württemberg (im Folgenden Ludwigsburger Schlossfestspiele). Stand: Februar 2021

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsabschluss

(1.1) Diese Ticket-AGB gelten für sämtliche Konzerte, bei denen die Ludwigsburger Schlossfestspiele (Marstallstraße 5, 71634 Ludwigsburg; nachfolgend »Veranstalterin«) Veranstalterin ist und regeln das Verhältnis zwischen den Besuchern (nachfolgend »Sie«, »Käufer«, »Karteninhaber«) und der Veranstalterin (nachfolgend »Besuchervertrag«). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Käufer mit der Veranstalterin einen Veranstaltungs- und Besuchervertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt der Käufer die übrigen Besucher und die Veranstalterin schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung. Der Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGBs an.

(1.2) Der Vertragsschluss zwischen Ihnen und uns erfolgt insbesondere über unsere Vertriebspartner (wie z.B. CTS Eventim, Easy Ticket Service, örtlicher Ticketvorverkauf etc., nachfolgend »Vertriebspartner«), die den Verkauf der Tickets in unserem Namen und auf unsere Rechnung vermitteln. Neben den vorliegenden AGB gelten die AGB unserer Vertriebspartner. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB der Veranstalterin Vorrang. Darüber hinaus sind gesonderte Hinweise insbesondere der Vertriebspartner zu Veranstaltungen (z.B. zu Personalisierungen von Tickets, Ausschluss der Weitergabe, Versanddatum der Tickets etc.) zu beachten.

(1.3) Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher USt., zusammensetzt (nachfolgend »Ticketkaufpreis«) ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig und steht der Veranstalterin vollständig zu. Die Vertriebspartner erheben ggf. zusätzlich weitere Gebühren im eigenen Namen.

(1.4) Die Tickets werden über unsere Vertriebspartner unter Eigentumsvorbehalt verkauft, d.h. die Tickets stehen bis zur vollständigen Bezahlung des Ticketkaufpreises im Eigentum der Veranstalterin und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

(1.5) Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Karteninhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt.

(1.6) Mit Übergabe des Tickets an den Versand geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Käufer über. Im Falle eines späteren Verlustes erfolgt keine Erstattung des Ticketkaufpreises und auch keine Aushändigung von Ersatztickets.

(1.7) Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter, insbes. des Käufers, werden, sofern nicht vorstehend Abweichendes vereinbart ist (vgl. Ziff.1.2), ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin nicht Vertragsbestandteil.


§ 2 Einlass, Einlasskontrolle

(2.1) Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen. Besucher, die das Veranstaltungsgelände verlassen, wird erneuter Einlass nicht gewährt.

(2.2) Beim Zutritt zur Veranstaltung kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden.

(2.3) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtliche homophobe sexistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.


§ 3 Weitergabe von Tickets

(3.1) Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen zu erreichen und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticket-Spekulationen, kann die Veranstalterin die Weitergabe von Tickets einschränken.

(3.2) Der Karteninhaber verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (das heißt mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Besucher insbesondere

a) Eintrittskarten öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten,

b) Eintrittskarten für einen höheren Preis als den bezahlten Preis weiterzugeben. Ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,

c) Eintrittskarten an gewerbliche kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;

d) Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen.

(3.3) Sollte die Veranstalterin feststellen, dass der Karteninhaber gegen eine oder mehrere der Regelungen in Ziff. 3 verstoßen hat, kann die Veranstalterin die entsprechenden Tickets sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entweder den Zutritt zur Veranstaltung verweigern bzw. ihn vom Veranstaltungsgelände verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Besucher gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie für jeden Verstoß gegen Ziff. 3 die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal 2.500,00 € fordern. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird von der Veranstalterin im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche von der Veranstalterin wegen des Verstoßes anzurechnen.

(3.4) Eine private Weitergabe einer Eintrittskarte aus nicht kommerziellen Gründen insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Besuchers ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 3.2 vorliegt.


§ 4 Absage, Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung 

(4.1) Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung von Künstlern, höhere Gewalt, ein von außen kommendes, unvorhersehbares, unbeherrschbares Ereignis, wie Krieg, Terror, Streik, Katastrophenwetter, Epidemie, Pandemie) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen. Zu den vorstehend benannten Fällen höherer Gewalt zählen auch sämtliche Ausfälle aufgrund eines Fortgesetzten, erneuten, abweichenden oder erstmaligen Ausbruchs von Epidemien und Pandemien, wie z. B. der Covid-19 Pandemie und zwar unabhängig davon, ob ein behördliches Verbot oder eine behördliche Empfehlung zu dem Ausfall führen. Ziff. 4.2 und 4.3 gelten entsprechend, wenn die Veranstalterin aufgrund einer Pandemie nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass eine Veranstaltung abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Veranstaltungsbesucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Veranstaltungsbesucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die die Veranstalterin keinen Ersatz beschaffen kann. Wechselseitige Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
(4.2) Sagt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. Ziff. 4.1 ab, wird das Ticket ungültig.
(4.3) Verlegt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. 4.1, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es sei denn der Besucher macht von seinem Recht auf Rückgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises besteht nur im Falle der Rückgabe. Der Anspruch ist bis spätestens 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung gegenüber der Veranstalterin geltend zu machen und richtet sich nach Ziff. 4.5. Sofern die Frist vom Besucher aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend vom Besucher nachzuweisen.
(4.4) Für die Durchführung der Rückgabe beachten Sie bitte ergänzend die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.
(4.5) Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. 4.1, 4.2, 4.3 wird unter Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher USt. zurückerstattet. Grundsätzlich nicht zurückerstattet werden gezahlte Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühren und Systemgebühren). Gegen einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren erklärt die Veranstalterin die Aufrechnung mit seinem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund entsprechend erbrachter Leistungen (z.B. Vermittlungsleistungen, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher Höhe besteht. Die Rückgabe des Tickets und Erstattung des Ticketpreises kann nur innerhalb von drei Wochen nach dem abgebrochenen Konzert bei der Vorverkaufsstelle erfolgen, bei der die Karten erworben wurden. Nach Ablauf der in 4.5 genannten Frist verfällt der Anspruch auf Erstattung.
(4.6) Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht ein Rückvergütungsanspruch, wenn weniger als die Hälfte der vorgesehenen Aufführungs-/Vorführungszeit gespielt wurde gegen Vorlage des Originalticket gem. Ziff. 4.5 . Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
(4.7) Hinsichtlich der durch den jeweiligen Vertriebspartner erhobenen Gebühren und deren etwaiger Rückerstattung bei Absage bzw. Verlegung berücksichtigen Sie bitte die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.
(4.8) Vorstehende Regelungen berühren in keiner Weise die Ihnen zustehenden Rechte im Falle einer durch die Veranstalterin zu vertretenden Pflichtverletzung. Ergänzend hierzu berücksichtigen Sie bitte die Regelung in Ziff.5.


§ 5 Haftungsbeschränkung

(5.1) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(5.2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5.3) Die Einschränkungen der Ziff.5.1 und 5.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(5.4) Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht die Veranstalterin, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.


§ 6 Zuweisung anderer Plätze

(6.1) Die Veranstalterin behält sich vor, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz innerhalb der bestätigten Preiskategorie zuzuweisen. Etwaige Ansprüche des Karteninhabers und Käufers gegenüber der Veranstalterin ergeben sich hieraus nicht.

(6.2) Darüber hinaus behält sich die Veranstalterin vor, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz in einer anderen Preiskategorie zuzuweisen, wenn es für die Veranstalterin aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich um eine höhere Preiskategorie, ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Karteninhabers und Käufers. Handelt es sich hingegen um eine niedrigere Preiskategorie, hat der Käufer einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis. Der Anspruch ist durch den Käufer gegenüber der Veranstalterin geltend zu machen.

 

§ 7 Aufnahmen von Besuchern der Veranstaltung

(7.1) Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können die Veranstalterin oder von ihr jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Besucher als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch die Veranstalterin sowie von ihr jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

Erwirbt ein Besucher Eintrittskarten nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen muss der Besucher die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 7 sowie von Ziffer 9 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen. die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffer 3 bleiben unberührt.

(7.2) Mobilfunkgeräte, Tablets und ähnliche Geräte mit Aufnahmefunktion dürfen mitgeführt werden, die Anfertigung von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen ist jedoch untersagt.

(7.3) Jegliche Auswertung, insbesondere die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung (z.B. im Internet, über soziale Medien etc.) von mithilfe von Mobilfunkgeräten, Tablets und ähnlichen Geräten entgegen Ziff. 7.2 angefertigten Ton-, Foto- und Filmaufnahmen, ist untersagt. Auf Ziff. 7.5 wird verwiesen.

(7.4) Sonstige Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Bei Zuwiderhandlungen ist die Veranstalterin berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Auf Ziff. 7.5 wird verwiesen.

(7.5) Bei Zuwiderhandlungen gegen Ziff. 7.3 und/oder Ziff. 7.4 wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine an die Veranstalterin zu zahlende Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von der Veranstalterin festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist.


§ 8 Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch

Es ist strikt untersagt,

- gefährliche Gegenstände wie z.B. Waffen jeder Art, Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen),

- Rucksäcke und große Taschen (maximale Größe: 21 x 30 cm, DIN A 4 -Blatt),

- Regenschirme (wg. Sichtbehinderung, im Falle von Regen bitte an entsprechende Kleidung denken) zur Veranstaltung mitzubringen.

In diesem Fall ist die Veranstalterin berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber der Veranstalterin in diesem Falle nicht zu.

 
§ 9 Spielplan und Anfangszeiten

Der Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang und durch die Publikationen der Ludwigsburger Schlossfestspiele sowie auf der Website der Ludwigsburger Schlossfestspiele www.schlossfestspiele.de veröffentlicht. Angaben in der Presse haben keinen bindenden Charakter.


§ 10 Besetzungsänderungen

Unwesentliche Programmänderungen und Änderungen in den angekündigten Besetzungen bleiben vorbehalten. Bei wesentlichen Programmänderungen kann der Besucher nach Ziff. 4.5 zurücktreten. Wesentliche Programmänderungen liegen vor,

a) wenn die Veranstaltung auf einen berühmten Künstler oder ein berühmtes Ensemble zugeschnitten ist und dieser/dieses ausgewechselt wird;

b) wenn ein bestimmtes Programm angekündigt ist und der überwiegende Teil davon ausgetauscht wird.

 
§ 11 Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand

(11.1) Auf den Besuchervertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(11.2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

(11.3) Sämtliche übermittelten Daten werden unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Datenschutzbestimmungen der Veranstalterin sind unter schlossfestspiele.de/datenschutz abrufbar. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Vertriebspartners.

(11.4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist soweit gesetzlich zulässig Ludwigsburg.


§ 12 Kein Widerrufsrecht

Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch, wenn die Veranstalterin Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Besuchers beim Kauf einer Eintrittskarte. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Veranstalterin bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.


§ 13 Streitbeilegung

(13.1) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

(13.2) Information zu Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen (§ 36 VSBG): Die Ludwigsburger Schlossfestspiele gGmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Ergänzungen der AGBs zu Covid-19

§ 1 Covid-19 Regelung

Es gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen des Landes Baden-Württemberg.

Der Besucher nimmt auf eigene Gefahr an der angebotenen Veranstaltung teil.

Bei Auftreten von Symptomen ist der Besucher angehalten, eigenverantwortlich auf den Besuch der Veranstaltung zu verzichten.


§ 2 Weitergabe von Eintrittskarten

(1) Die Weitergabe von Eintrittskarten ist untersagt, da aufgrund der Verordnung des Landes Baden-Württemberg alle Eintrittskarten personenbezogen vergeben werden und aus Gründen des Infektionsschutzes eine Datenerfassung stattfindet.

(2) Dies bezieht sich sowohl auf die private Weitergabe einer Eintrittskarte aus nichtkommerziellen Gründen als auch auf den kommerziellen und gewerblichen Ticketverkauf. Dieser bleibt allein den Ludwigsburger Schlossfestspielen vorbehalten.

(3) Dem Besucher ist es insbesondere untersagt,

a) Eintrittskarten öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten,

b) Eintrittskarten zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben. Ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig.

c) Eintrittskarten an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;

d) Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Ludwigsburger Schlossfestspiele kommerziell oder gewerblich zu nutzen.


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Covid-19.

Nicht veröffentlicht.